AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der GrünErgie-Solar GmbH / Rosenheimer Str. 46 D / 83059 Kolbermoor

§ 1 Geltungsbereich

Die folgenden AGB der GrünErgie-Solar GmbH (im folgenden „GrünErgie“ genannt) gelten für alle abgeschlossenen Geschäfte zwischen GrünErgie und dem Kunden. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn diese nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, die GrünErgie nicht ausdrücklich in Textform anerkennt, sind für GrünErgie unverbindlich, auch wenn GrünErgie Ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

(1) Die angebotenen Produkte entsprechen dem jeweiligen Stand der Technik. Als vereinbarte Beschaffenheit gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers. Technische Veränderungen sowie Änderungen in Gewicht, Form und/oder Farbe bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Der GrünErgie ist es gestattet, die Durchführung des Vertrages erforderlichen Leistungen komplett oder zum Teil durch Dritte ausführen zu lassen. GrünErgie ist im Rahmen des Zumutbaren zu Teilleistungen berechtigt.

(2) Die Lieferung und/oder Installation steht unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Für den Fall, dass GrünErgie von seinen Lieferanten im Stich gelassen wird, kann sich GrünErgie unter wechselseitigen Ausschluss aller Ansprüche vom Vertrag lösen. GrünErgie wird dem Kunden unmittelbar nach Informationserhalt mitteilen, wenn eine Selbstbelieferung eine unangebracht hohe Zeit in Anspruch nimmt, steht es dem Kunden frei, sich mittels einer Erklärung in Textform unter wechselseitigem Ausschluss aller Ansprüche gegenüber GrünErgie vom Vertrag zu lösen.

(3) Der Kunde hat sicher zu stellen, dass die baulichen Grundbedingungen/Gegebenheiten für die Lieferung und/oder Montage der bestellten Produkte am Lieferort erfüllt sind. Der Zuständigkeitsbereich für die Einholung etwaig erforderlicher öffentlich-rechtlicher Genehmigungen/Anzeigen bei der zuständigen Baubehörde liegt bei dem Kunden.

§ 3 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte und montierte Vertragsgegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der GrünErgie. Der Kunde obliegt der Pflicht, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Der Kunde hat GrünErgie umgehend von allen Zugriffen Dritter auf die Ware sowie von Beschädigungen und/oder der Vernichtung der Ware zu unterrichten.

§ 4 Zahlungsmodalitäten

(1) GrünErgie ist berechtigt, 100% der Kaufsumme nach Lieferung und Montage der Ware jedoch vor dem elektrischen Anschluss zu verlangen.

(2) Die vereinbarte Kaufsumme ist unverzüglich nach Erhalt der Rechnung unverändert zu bezahlen. Abweichende Vereinbarungen über Fälligkeit und Abzug bedürfen der Textform.

(3) Die vereinbarten Preise verstehen sich allesamt zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.

§ 5 Kündigungs- /Rücktrittsrecht

(1) Sollte der Kunde vor Beendigung des Auftrags den Vertrag kündigen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären, gilt Folgendes: GrünErgie ist zur pauschalen Abgeltung der bis zur Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen und Aufwendungen berechtigt eine Schadenpauschale in Höhe von 15 % der vereinbarten Kaufsumme zu verlangen. Der Gegenbeweis tatsächlich geringer Leistungen und Aufwendungen durch den Kunden ist möglich.

(2) Abs. 1 gilt nicht, sofern der Kunde ein gesetzliches Kündigungs- bzw. Rücktrittsrecht ausüben kann.

§ 6 Haftung

(1) GrünErgie, ihre gesetzlichen Vertreter, Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen haften nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haften GrünErgie, ihre gesetzlichen Vertreter, Verrichtung- oder Erfüllungshilfen nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Insoweit gilt
Folgendes:

(I) GrünErgie, ihre gesetzlichen Vertreter, Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen haften nicht für mittelbare oder
Folgeschäden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn.
(II) Die Haftung ist dem Grunde nach beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen der Lieferung
und/oder Montage des Vertragsgegenstandes gerechnet werden muss. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz
bleibt unberührt (§14 Produkthaftungsgesetz).

§ 7 Referenzobjekte und Werbezwecke

Der Kunde erteilt hiermit die Zustimmung, dass GrünErgie die installierte Anlage auf der eigenen Webseite, Google und diversen sozialen Netzwerken veröffentlichen, als Referenz benennen und mit Fotos/Videos der Anlage werben darf.

§ 8 Sonstiges

(1) Erfüllungsort ist Kolbermoor.

(2) Alle Geschäftsbeziehungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3) Zwischen dem Kunden und der GrünErgie wird ausdrücklich vereinbart, dass der Geschäftssitz von GrünErgie für sämtliche
Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ausschließlicher Gerichtsstand ist.

(4) Nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen von Verträgen bedürfen der Textform.